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Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, die personenbezogene Daten automatisiert (mit dem Computer) verarbeiten, wenn mehr als neun Personen damit beschäftigt sind. Jedes Unternehmen, dass personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung (Adresshandel, Auskunfteien etc.) oder zum Zwecke der anonymisierten Übermittlung (Markt- und Meinungsforschung) erhebt, muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Wenn Sie personenbezogene Daten auf andere Art und Weise erheben, verarbeiten oder nutzen, ist die Bestellung erst erforderlich, wenn mindestens 20 Personen damit beschäftigt sind. Zu berücksichtigen sind sämtliche Arbeitnehmer, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dazu gehören auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer. Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Unser Seminar vermittelt wichtige Fachkenntnisse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Aufgabe als betrieblicher Datenschutzbeauftragter professionell und effektiv zu meistern. Es richtet sich nach den Vorgaben des Ulmer Urteils, das besagt, dass ein Datenschutzbeauftragter die datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und anwenden können muss. Die Inhalte unseres Seminars: 1. Seminartag (Referent: Holger Filges) Datenschutz in der freien Wirtschaft Grundlagen des Datenschutzes Aufgaben des betr. DSB Meldepflichten und Verfahrensverzeichnis Dokumentation der Datenverarbeitungen im Unternehmen 2. Seminartag (Referent: Rechtsanwalt Oliver Gönner) Grundlagen Recht Grundlagen Datenschutzrecht bDSB – rechtliche Grundlagen § 28 BDSG – Datenverarbeitung für eigene Zwecke 3. Seminartag (Referent: Rechtsanwalt Oliver Gönner) Rechte der Betroffenen Vorabkontrolle Automatisierte Einzelentscheidung DSB und Betriebsrat Datenverarbeitung zur Übermittlung Automatische Abrufverfahren Aufsichtsbehörde 4. Seminartag (Referent: Holger Filges) Technischer Datenschutz / Systemdatenschutz Zutrittskontrolle Zugangskontrolle Zugriffskontrolle Weitergabekontrolle Eingabekontrolle Auftragskontrolle Workshop: Richtlinien für Internet und eMail-Nutzung 5. Seminartag (Referent: Holger Filges) Die ersten 100 Tage als DSB Externer Datenschutz Software für den Datenschutzbeauftragten Hilfsmittel und Informationsquellen im Internet Prüfung Zielgruppe: Zukünftige und bereits bestellte betriebliche Datenschutzbeauftragte IT-Spezialisten, die als externe Datenschutzbeauftragte tätig werden wollen. Führungskräfte und Mitarbeiter aus der Privatwirtschaft Besondere Vorkenntnisse sind für die Teilnahme an diese Seminar nicht notwendig. Das Seminar können Sie mit einer Prüfung zur "DEKRA zertifizierten Fachkraft für Datenschutz" abschließen. Die Teilnahme an der Prüfung ist freiwillig und mit einer Prüfungsgebühr von 200,- € verbunden.
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