Grundlagenkurs
Um den Nachweis der notwendigen Fachkunde im Sinne des §4f BDSG zu erbringen, muss der Datenschutzbeauftragte neben juristischen und betrieblich-organisatorischen Kenntnissen auch über ein ausreichendes IT-Wissen verfügen.
Die Vermittlung dieser Grundlagen steht im Mittelpunkt des 1-tägigen Seminars, an dessen Ende alle Teilnehmer die wichtigsten IT-Begriffe kennen und sie in der Praxis verwenden können. So fällt es ihnen wesentlich leichter, zu definieren und zu bewerten, ob datenschutzrelevante Konzepte, Maßnahmen sowie Verfahren zulässig und angemessen sind. Was wiederum dazu führt, dass die Risiken datenschutzrechtlicher Verstöße für Unternehmen und Behörden schneller identifiziert werden können und ein Gegensteuern möglich ist.
Unser Grundlagenseminar sorgt dafür, dass Ihr Datenschutzbeauftragter seinen Namen auch wirklich verdient.
SEMINARINHALTE
Rechnerarchitekturen: beispielsweise Client-Server, Mainframe
Terminalserver, Virtualisierung
Storage (beispielsweise SAN, NAS, DAS, RAID)
Klimatisierung, USV, Brandlöschung und Zutrittskontrollen
Betriebssysteme, Internet-Browser
Verzeichnisdienste (beispielsweise ADS, NDS)
Datenbank-, E-Mail-, ERP- und CRM-Systeme
Data Warehouse- und Data Mining-Konzepte
Dokumentenmanagement
Das Internet Protocol (TCP/IP), SSL, HTTP/HTTPS
Lokale und öffentliche Netzwerke
Firewall- und Intrusion Detection-Systeme
Hosting, Housing und Application Service Providing (ASP)
Virtual Private Network (VPN)
Voice-over-IP
Cookies, Java, Flash, ActiveX etc.
ZIELGRUPPE
Datenschutzbeauftragte ohne IT-Fachkenntnisse
VORAUSSETZUNGEN
keine


















