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Für die physikalische Sicherheit im Unternehmen ist der Werkschutz zuständig. Doch wie können der digitale Werkschutz und branchenspezifische Anforderungen an die IT eingehalten werden? Das eintägige Seminar versetzt den Teilnehmer in die Lage die angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes zu definieren und umzusetzen. Dabei durchleuchtet das Seminar insbesondere die in hochgefährdeten Branchen erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und den digitalen Werkschutz. Hierzu werden anhand von Beispielen aus der Praxis für einzelne Branchen (u.a. Versicherungen, Banken, Energie) gängige Maßnahmen erörtert. Das Update-Seminar baut auf dem Seminar "Datenschutzrecht mit Konzepten aus der Praxis" auf. Die wesentlichen Neuerungen der Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) -Novelle, welche größtenteils zum 01.09.2009 in Kraft getreten sind, werden berücksichtigt. Der Gesetzgeber reagierte auf die vergangenen Datenschutzskandale insbesondere mit einer massiven Erhöhung der Bußgelder, inklusive der Möglichkeit der Abschöpfung von Gewinnen, sowie einer Informationspflicht bei festgestellten Datenschutzverstößen. Technische und organisatorische Maßnahmen sind bei einer Auftragsdatenverarbeitung schriftlich im Vertrag zu fixieren. Darüber hinaus verstärkt der Gesetzgeber die Bedeutung der Verschlüsselung als geeignete Maßnahme zur Einhaltung des Datenschutzes. SEMINARINHALTE Refresh: Überblick über das Datenschutzrecht Änderungen durch die BDSG Novelle Feststellung des Handlungsbedarfs Technische und organisatorische Maßnahmen nach § 9 BDSG Zutrittskontrolle Zugangskontrolle Zugriffskontrolle Weitergabekontrolle Eingabekontrolle Auftragskontrolle Verfügbarkeitskontrolle Datentrennung Erläuterung ausgewählter Maßnahmen, insbesondere: Identity Management Zwei Faktor Authentifizierung Biometrieanwendungen Verschlüsselungskonzept Content Protection / Information Loss Prevention Sicherung des Remote Access Videoüberwachung Branchenspezifische Sonderanforderungen Banken Versicherungen Energiewirtschaft ZIELGRUPPE Geschäftsführung sowie Führungskräfte, die einen fundierten Überblick über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen haben müssen. (Angehende) Datenschutzbeauftragte, Personalleiter, IT-Leiter, IT-Mitarbeiter, Vertriebs- und Marketingleitung, Betriebs- und Personalräte, die sich mit dem Arbeitnehmerdatenschutz beschäftigen. VORAUSSETZUNGEN Besuch des Seminars "Datenschutzrecht mit Konzepten aus der Praxis" oder vergleichbare Vorkenntnisse.
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