mit Sachkundenachweis
Aus den Landesbauordnungen ergibt sich für
den Betreiber baulicher Anlagen die Verpflichtung,
Brandschutztüren und -tore jederzeit funktionstüchtig
zu halten.
Die Schadenerfahrungen zeigen aber, dass
unsachgemäß durchgeführte Arbeiten an Brandschutztüren
und -toren, nicht fachgerechter Einbau
sowie fehlende Kontrolle und Wartung
immer wieder zu großer Brandausbreitung geführt
haben.
Die Lehrgangsteilnehmer sollen in die Lage versetzt
werden, Brandschutztüren und -tore sachkundig
zu beurteilen und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen
zu veranlassen.
Die Teilnehmer erhalten die notwendige Sachkunde,
um eine regelmäßige Überprüfung und die
teilweise von Behörden geforderte Erstabnahme
von Feuerschutz- und Rauchschutztüren und
-toren durchzuführen.
Ebenso wird die notwendige Sachkunde für die
monatlichen und jährlichen Kontrollen von Feststellanlagen
vermittelt.
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf weiterhin
nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen
durchgeführt werden.
„Sachkundig“ in diesem Sinne sind – laut Deutschem
Institut für Bautechnik (DIBT) – Personen,
die sich selber sachkundig gemacht haben, z.B.
durch den hier beschriebenen Lehrgang.

















