Wie viel Arbeitnehmer-Kontrolle ist erlaubt?
Zum Seminarinhalt:
In unserem eintägigen Kompakt-Seminar erfahren Sie, welche
Untersuchungen und Monitoringverfahren Arbeitnehmer-
datenschutzrechtlich sicher sind und welche Datenvergleiche
bei der Mitarbeiterkontrolle erlaubt sind. Sie lernen, welche
Verfahren Sie compliant-konform und rechtssicher einsetzen
dürfen und wie Sie erfolgreich gegenüber Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretung kommunizieren. Sie hören alle
Änderungen und Auswirkungen durch die BSDG Novelle II,
die seit September 2009 in Kraft ist.
So verhindern Sie wirkungsvoll negative Publicity, Mitarbeiter-
unzufriedenheit und öffentliche Stellungnahmen.
Ihr Nutzen aus diesem Seminar:
Sie lernen die aktuelle Rechtslage kennen und erfahren
alles über zukünftige Entscheidungen rund um den Arbeit-
nehmer-Datenschutz. Sie hören, wie ein rechtssicheres
Screening und Montoring-Verfahren aussehen muss und wie Sie dies optimal mit den Arbeitnehmern und dem Betriebsrat abstimmen.
Was Sie hier lernen:
● Sie hören, wie Sie das Spannungsfeld zwischen
Mitarbeiterdatenschutz und den Vorschriften aus der
Compliance optimal lösen!
● Sie erfahren, wie Sie ein rechtssicheres Monitoring sicher stellen, ohne den Arbeitnehmerdatenschutz zu verletzen!
● Sie hören, welche Daten und Informationen Ihrer
Mitarbeiter Sie überprüfen dürfen!
● Sie lernen, wie Sie typische Stolpersteine vermeiden und
in den rechtlichen Grauzonen vorgehen!
● Sie erfahren, wie Sie sich mit Betriebsvereinbarung und Interner Policy absichern!
● Sie lernen, wie Sie durch die richtige Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Unsicherheiten vermeiden!
Zur Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter und Verantwortliche für den betrieblichen Datenschutz, die sich über rechtssichere Monitoring- und Screeningverfahren informieren möchten. Angesprochen sind Leiter und Mitarbeiter aus den Bereichen Personal, Recht, Datensicherheit, Controlling, Revision und IT- & Datensicherheit. Darüber hinaus ist dieser Kompaktkurs interessant für Betriebsratsmitglieder sowie Geschäftsführer und Vorstände, die dieses Thema nach den aktuellen Datenaffären zur „Chefsache” erklärt haben.

















