Spezialisierung Sicherheitskräfte

Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) - erweiterte Umschulung Vollzeit - Umschulung / 23 Monate

Erweiterte Umschulung: Vollzeit 23 Monate (2684 UE / Praktikum 1120 Std.)

• Fachausbildung (13 Monate)

• Betriebliches Praktikum (7 Monate)

• Prüfungsvorbereitung (3 Monate)

Montag bis Freitag 08:15 – 16:15 Uhr, 9 UE pro Tag, 45 UE pro Woche

Pausenregelung: 15 Min. nach jeder Doppelstunde, 30 Min. Mittagspause (Ferienzeiten sind eingeplant)

 

TÄTIGKEITSPROFIL

 

Ob im Personenschutz, im Veranstaltungsschutz, im Objekt- oder Werttransportschutz: Fachkräfte für Schutz und Sicherheit sind in der Lage, Situationen und Gefährdungspotenziale richtig einzuschätzen.

Aufgrund ihrer spezifischen beruflichen Kompetenz erstellen, vermarkten und erbringen sie Sicherheitsdienstleistungen, beispielsweise eine Analyse, wie hoch und welcher Art eine mögliche Gefährdung z. B. für einen Betrieb der Pharmaforschung ist. Sie schützen Menschen, Objekte, Werte und Anlagen, unterstützen die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch präventive Maßnahmen und – soweit erforderlich – durch Gefahrenabwehr. Zudem beraten Fachkräfte für Schutz und Sicherheit ihre Kunden umfassend in den Bereichen Personen-, Veranstaltungs- und Objektschutz sowie Werttransport. Sie arbeiten entsprechende Angebote aus – basierend auf ihren fundierten Kenntnissen über moderne Sicherheitstechnik. Dabei prüfen sie auch, ob die betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften, beispielsweise zum Brand- und Umweltschutz, eingehalten werden, ob Flucht- und Rettungswege offen sind und gefährliche Abfälle korrekt gelagert bzw. entsorgt werden. In Ernst- bzw. Notfällen reagieren sie besonnen und leiten die jeweils erforderlichen Maßnahmen ein. Routinekontrollen, Einsätze und sicherheitsrelevante Ereignisse sowie die ergriffenen Maßnahmen dokumentieren sie am PC. Sie sind je nach Arbeitsbereich an unterschiedlichen Arbeitsorten tätig. Im Objektschutz etwa im Freien und innerhalb von Betriebsanlagen, im Bereich Geld- und Sicherheitstransporte sowie im Personenschutz auch in Fahrzeugen. Im Bereich Veranstaltungsschutz arbeiten sie z. B. auf dem Messegelände, in Fußballstadien oder Konzertsälen. In Sicherheitsabteilungen von Kernkraftwerken und anderen Betrieben sind sie in Alarmzentralen tätig. Auch können sie ihren Schwerpunkt auf die innerbetriebliche Einsatzplanung legen, auf betriebliche Ermittlungen, die Kundenberatung oder das Erstellen von Konzepten für Sicherheitsdienstleistungen.

 

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten hauptsächlich:

 

  • in Unternehmen des Objekt-, Werte-und Personenschutzes
  • in der Sicherheitsberatung und -schulung, z. B. in Kraftwerken
  • in Sicherheitsabteilungen von Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs
  • in Unternehmen im Bereich Facility Management.

 

ZIELGRUPPE

 

• Personen mit fehlendem Berufsabschluss

• Personen mit Migrationshintergrund

• Personen zur Anpassung des beruflichen Qualifikationsprofils an den Arbeitsmarkt

• Berufsrückkehrer/-innen, Studienabbrecher/-innen

• nach Entscheidung der Arbeitsvermittlung

 

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

 

Die Tätigkeit erfordert eine gute Allgemeinbildung, zeitgemäße Umgangsformen, Interesse an technischen und technologischen Themen. Darüber hinaus müssen die Berufstätigen im Beruf „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ über Persönlichkeitsmerkmale wie Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten im Rahmen des Auftrags, Teamfähigkeit sowie Entscheidungsfähigkeit und -sicherheit verfügen, um dem Dienstleistungscharakter des Berufsbildes Rechnung zu tragen. Das setzt neben der entsprechenden Fachkompetenz auch eine ausgeprägte Sozial- und Methodenkompetenz voraus.

Der Kostenträger prüft in der Regel die Voraussetzungen. Beim Maßnahmeträger wird ein Berufseignungs- und Sprachtest durchgeführt.

 

Sonstige Bedingungen:

• mind. 8 – 9 Schuljahre oder vergleichbare Schulbildung

• Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag fürs Praktikum

• Bereitschaft zur Aufnahme einer Tätigkeit im Bewachungsgewerbe

• Mindestalter 18 Jahre

 

Für ausländische Mitbürger/innen gilt:

• mindestens 3 Jahre Aufenthalt in Deutschland oder im europäischen Raum

• Deutsche Sprache: mindestens Sprachlevel B1

 

AUSBILDUNGSINHALTE

 

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten

Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste:

Körperverletzung, Raub, Freiheitsberaubung, Nötigung, Urkundenfälschung, Betrug, Schadensersatz, Unterlassung, Grundlagen des Waffenrechts, Eigensicherung

 

Kommunikation und Kooperation:

Kommunikationsverhalten, Gesprächsführung, Umgang mit Konflikten, Meldungen, Bürokommunikationsmittel, interne und externe Kooperation

 

Schutz und Sicherheit:

Meldewesen, Erstmaßnahmen im Ereignisfall, Dienstanweisungen, Eigensicherung, Vorschriften der Berufsgenossenschaft, Branchen- und Standardsoftware, Internet

 

Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen:

Normen, Rollen und Gruppendynamik; soziale, formelle und informelle Gruppen; Deeskalationsmethoden; Kontrolltätigkeiten; Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen; Brandschutzordnung; Erstangriff bei der Brandbekämpfung; Eigensicherung; Verhalten am Ereignisort; Panik; Räumungs- und Evakuierungspläne

 

Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel:

Warensicherung; Funkanlagen; Kamera- und Videotechnik; biometrische Systeme; EMA, ÜMA, BMA; Zutrittskontrollsysteme; elektronische Schließanlagen; Wächterkontrollsysteme; Ortungssysteme

 

Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation:

Strafprozessordnung, Persönlichkeitsrechte, Schutz vor dem Ausspähen von Daten und Informationen, Datensicherung, Datensicherheit, Lauschabwehr, Diebesfallen, Fangmittel, -stoffe

 

Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen:

Grundrechte, Gewerberecht (§34a GewO, BewachV), Garantenstellung, Jedermannrechte, Eigentum/Besitz, Hausrecht/Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, Amtsanmaßung, Grundlagen des Einbruchschutzes, Widerstandsklassen von Türen und Fenstern, Sicherungseinrichtungen für Türen und Fenster, Schließanlagen, angriffs- und brandhemmende Verglasung – Widerstandsstufen, Zaunanlagen, Verhaltensmuster von Personen und Gruppen, Tätermotive und Täterverhalten

 

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse

• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

• Umweltschutz

 

Wirtschafts- und Sozialkunde

• Rechtliche Grundlagen des Wirtschaftens

• Menschliche Arbeit im Betrieb

• Der Ausbildungsbetrieb/die Wirtschaftsordnung

• Grundzüge der Wirtschaftspolitik und Sozialen Marktwirtschaft

• Steuern und Versicherungen

 

Personalwesen: Entgeltabrechnung mit DATEV/Lexware

 

Bürokommunikationstechniken und Datenverarbeitung

 

Deutsch / Kaufmännischer Schriftverkehr

 

Berufsbezogenes Englisch

 

Profiling / Bewerbungstraining

 

Vorbereitung auf die Unterrichtung §34a GewO (IHK) und Sachkundeprüfung §34a GewO (IHK)

 

Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer

 

ABSCHLUSS

 

Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)

Die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit findet vor der Industrie- und Handelskammer schriftlich und mündlich statt.

 

Zusätzliche Abschlüsse:

• Unterrichtung § 34a GewO (IHK)

• Sachkundeprüfung § 34a GewO (IHK)

• Betrieblicher Ersthelfer

• Brandschutzhelfer

• Zertifikat Werkschutz I-IV

• Waffensachkundeprüfung

• Geprüfte Interventionskraft

 



Datum Ort Nr.
05.06.2024 - 15.05.2026 München


Garmischer Straße 6 / Heimeranplatz
80339 München
Deutschland