Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel sind gemäß DGUV Regeln 109-017 und 100-500 sowie Betriebssicherheitsverordnung mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Betreiber müssen die ordnungsgemäße Nutzung dieser Arbeitsmittel sicherstellen.