Arbeiten unter Spannung sind gemäß DIN VDE 0105-100 und DGUV Regel 103-011, Abschnitt 3.2.2, nur durch befähigte Personen durchzuführen. Betreiber müssen die ordnungsgemäße Planung, Durchführung und Überwachung dieser Arbeiten sicherstellen sowie die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Vorschriften gewährleisten. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen sowie die eingesetzten Arbeitsmittel und Ausrüstungen sind vor jeder Durchführung von Arbeiten unter Spannung sowie in regelmäßigen Abständen mindestens jährlich zu prüfen