Arbeitssicherheit

Aufzugsanlagen - Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter) Sicherheitsanforderungen von Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121 sowie notwendige Maßnahmen zur Personenbefreiung

Aufzugsanlagen werden als potenziell gefährliche Anlagen betrachtet und unterliegen daher einer Überwachungspflicht. Der Betreiber hat die Verantwortung, die Aufzugsanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, regelmäßige Überwachungen durchzuführen und erforderliche Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten. Geeignete Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden.  


Der Betreiber muss sicherstellen, dass Notrufe aus den Aufzugskabinen angemessen und zeitnah behandelt werden und dass eine sichere Befreiung der Personen erfolgt. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass der Betreiber mindestens eine „Beauftragte Person für Aufzüge“ benennt, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Aufzugs zu gewährleisten.

 

Inhalte

 

  •     Rechtliche Grundlagen
  •     Vorschriften und Normen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12 (3), Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 und 2181
  •     Betrieb einer Aufzugsanlage
  •     Grundlagen der Aufzugstechnik, Seilaufzug, Hydraulikaufzug
  •     Aufgaben, Pflichten, Verantwortlichkeiten und Haftung des Betreibers und der beauftragten Person
  •     Aufbau und Funktion von Sicherheitseinrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen bei der Aufzugskonstruktion
  •     Unfallgefahren
  •     Personenbefreiung
  •     Schriftliche Prüfung

 

Nutzen

 

Das Seminar vermittelt die Aufgaben einer Beauftragen Person, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlagen zu gewährleisten und sicherzustellen. Dies dient dem Schutz der Nutzer und der Vermeidung von Unfällen. Mögliche Sicherheitsrisiken sollen identifizieren werden und geeignete Maßnahmen zur Behebung von Mängeln ergriffen werden. Die Teilnehmer erlernen die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen und das technische Fachwissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen. Zudem erlangen Sie die Fachkunde, um Personenbefreiungsmaßnahmen sachgerecht einzuleiten und durchzuführen.

 

Schulungsnachweis

 

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung das qualifizierte DGWZ-Zertifikat „Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121 (Aufzugswärter)“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Hinweis: Dieses Seminar ersetzt nicht die vorgeschriebene Kurzunterweisung am zu betreuenden Aufzug (Berechtigung zur Personenbefreiung).

 

Zielgruppe

 

Das Seminar richtet sich an:

 

  •     Betreiber von Aufzugsanlagen,
  •     Mitarbeiter aus dem Facility Management,
  •     Hausmeister, Haustechnisches Personal, Hausverwaltungen,
  •     Mitarbeiter von Wartungsunternehmen, Feuerwehren und öffentlichen Einrichtungen,
  •     Betriebsschlosser, -techniker, – elektriker,
  •     Instandhaltungs- und Servicepersonal,
  •     Mitarbeiter in Vertrieb, Planung und Konstruktion,
  •     Mitarbeiter, die mit Aufgaben der Personenbefreiung beauftragt sind.

 

Voraussetzungen

 

Für die Teilnahme am Seminar gibt es keine besonderen Voraussetzungen.

 

 

 



Datum Ort Nr.
13.05.2024 - 13.05.2024 Online-Seminar
08.07.2024 - 08.07.2024 Online-Seminar
02.09.2024 - 02.09.2024 Online-Seminar
29.10.2024 - 29.10.2024 Online-Seminar

Preis:

540

EUR

 

zzgl. MwSt.