Arbeitssicherheit

Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Aufzugsanlagen werden als potenziell gefährliche Anlagen betrachtet und unterliegen daher einer Überwachungspflicht. Der Betreiber hat die Verantwortung, die Aufzugsanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, regelmäßige Überwachungen durchzuführen und erforderliche Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten. Geeignete Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden.

 

Der Betreiber muss sicherstellen, dass Notrufe aus den Aufzugskabinen angemessen und zeitnah behandelt werden und dass eine sichere Befreiung der Personen erfolgt. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass der Betreiber mindestens eine „Beauftragte Person für Aufzüge“ benennt, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Aufzugs zu gewährleisten

 

 

 



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Datum Ort Nr.
13.05.2026 - 13.05.2026 Online
27.07.2026 - 27.07.2026 Online
01.10.2026 - 01.10.2026 Osloer Straße 116 A, 13359 Berlin
14.10.2026 - 14.10.2026 Online

Preis:

590

EUR

 

zzgl. MwSt.