Arbeitssicherheit

Aufzugsanlagen Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Aufzugsanlagen werden als potenziell gefährliche Anlagen betrachtet und unterliegen daher einer Überwachungspflicht. Der Betreiber hat die Verantwortung, die Aufzugsanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, regelmäßige ܜberwachungen durchzuführen und erforderliche Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten. Geeignete Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden. Der Betreiber muss sicherstellen, dass Notrufe aus den Aufzugskabinen angemessen und zeitnah behandelt werden und dass eine sichere Befreiung der Personen erfolgt. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass der Betreiber mindestens eine Beauftragte Person für Aufzüge€œ benennt, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Aufzugs zu gewährleisten.

 



www.dgwz.de/aufzugsanlagen

veranstaltungen@dgwz.de

Datum Ort Nr.
15.12.2025 - 15.12.2025 Online

Preis:

540

EUR

 

zzgl. MwSt.