Brand-, Blitz- und Überspannungsschutz

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

 

 

Der Arbeitgeber hat gemäß §§ 3 und 10 ArbSchG für eine geeignete Organisation des Brandschutzes zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen (Organisationshaftung des Unternehmers). Der/die betriebliche Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt die Geschäftsführung bzw. Verwaltungsleitung in allen Fragen des Brandschutzes. Ausdrücklich vorgeschrieben ist z. B. die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ab bestimmten Flächengrößen in der deutschen Industriebaurichtlinie bzw. der Verkaufsstättenverordnung.

 

Die Lerninhalte und Lerndauer richten sich nach den Vorgaben der Richtlinie 12-09/01:2014-11 der „Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V.“ (vfdb). Dort werden mindestens 64 Lehreinheiten (LE à 45 Min.) vorgeschrieben, die die ASW-BW in einem 7-tägigen Zertifikatslehrgang anbietet.

 

Prüfung 11.11.2023

 



Datum Ort Nr.
21.10.2024 - 24.10.2024 Stuttgart Teil 1
05.11.2024 - 06.11.2024 Ditzingen TEil 2

Seminarpreis € 2.100,-

Preis für ASW-Mitglieder

€ 1.900,-