Arbeitssicherheit

Befähigte Person (bP) zur Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Laut Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung ist der Geschäftsführer und verantwortliche Unternehmer dazu verpflichtet, nur ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Arbeitsmittel) einzusetzen, von denen keine elektrische Gefährdung ausgeht. Sofern Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 auch als Prüfungen im Sinne von § 14 BetrSichV (gilt für Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen u.a.) gelten sollen, muss die Elektrofachkraft / elektrotechnisch unterwiesene Person auch als befähigte Person beauftragt sein. Als befähigte Person kann der Arbeitgeber jede Person, die die Anforderungen von § 2 Abs.6 BetrSichV erfüllt, beauftragen. Konkretisiert wird dies in der TRBS 1203 'Befähigte Personen'.

 

Zwingende Voraussetzungen

 

Mindestens Facharbeiterabschluss im Elektrohandwerk; ein Jahr praktische Erfahrung mit zu prüfenden Arbeits- bzw. Betriebsmitteln; Nachweis als 'Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten'; Mindestalter 18 Jahre; Kenntnisse über Aufbau und Funktion der zu prüfenden Arbeits- bzw. Betriebsmitteln; Zeitnahe berufliche Tätigkeit gem. TRBS 1203; EuP und EFffT können am Lehrgang teilnehmen dürfen allerdings nur im Prüfteam unter Leitung einer befähigten Person im Sinne der TRBS 1203 tätig werden.

 

Schulungsort Mülheim an der Ruhr oder als INHOUSE Schulung in Ihrem Unternehmen.

 



Datum Ort Nr.
12.06.2024 - 12.06.2024 Ruhrorter Straße 47, 45478 Mülheim an der Ruhr 2
09.10.2024 - 09.10.2024 Ruhrorter Straße 47, 45478 Mülheim an der Ruhr 3

Preis:

820,00

EUR