Um einen Brand zu verhindern, müssen Betreiber gemäß Landes- und Sonderbauverordnungen, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung sowie versicherungsrechtlichen Vorgaben für grundsätzliche Schutzmaßnahmen im Brandschutz sorgen. Dazu gehören der bauliche, der technische und der organisatorische Brandschutz.