Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen Feuer- und Rauchschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen regelmäßig durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instand gehalten werden. Dies ist wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.
Inhalte
1. Tag: Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren
- Begriffsbestimmungen
- Normen und Rechtsgrundlagen
- Aufgaben, Rechte und Pflichten gemäß aktueller BetrSichV und TRBS 1203
- Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
- Bestandteile, Bauformen, Funktionsweise
- Typische Mängel und Fehlerermittlung bei Brandschutztüren und -toren
- Anforderungen gemäß Bauordnung
- Fluchttüren, Drehflügeltüren, Schiebetüren
- Pflichten des Betreibers
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Dokumentation
- Schriftliche Prüfung
2. Tag: Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677
- Normen und Richtlinien
- DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen
- DIN 14677 und DIN 14637
- Allgemeine Anforderungen und Prüfgrundlagen für das Zulassungsverfahren für Feststellanlagen
- Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Sachkundigen
- Pflichten des Betreibers
- Funktionsprüfung und Wartung
- Austausch von Brandmeldern
- Dokumentation
- Maßnahmen bei Störungen
- Schriftliche Prüfung
Nutzen
Das Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen schult Fachkräfte auf den richtigen Umgang mit Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen, damit Sie die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gewährleisten können. Den Teilnehmern wird das Fachwissen zur regelmäßigen Prüfung, Instandhaltung und Wartung gemäß aktueller Normen und Richtlinien vermittelt.
Hinweis: Dieses Seminar qualifiziert nicht zur Erstabnahme. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma oder von ihr autorisierte Fachkräfte durchgeführt werden.
Schulungsnachweis
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Sachkundenachweise „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und Brandschutztoren“ und „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIBt, DIN EN 14637 und DIN 14677“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an:
- Unternehmen, Arbeitgeber, Betreiber, Behörden, Errichter,
- Facility Manager, Technische Leiter, Fachmonteure, Service-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal,
- Arbeitssicherheits-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte,
- Mitarbeiter, die regelmäßige Funktionsprüfungen von Brandschutztüren und -toren sowie erforderliche Prüfungen der Feststellanlagen durchführen sollen,
- Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.
Brandschutztüren und Brandschutztore dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde), eine themenrelevante Berufsausbildung im Bereich der Gebäudetechnischen Anlagen im Brandschutz, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.
Feststellanlagen dürfen nur von Fachkräften geprüft werden. Voraussetzung für eine „Fachkraft für Feststellanlagen“ ist nach DIN 14677 ein Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem oder mechanischem Bezug oder eine 3-jährige nachgewiesene Berufserfahrung im Objektbereich oder die Tätigkeit als Geselle /Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung).