Gesetzliche Grundlagen
Rettungs- und Fluchtwege nach der Musterbauordnung
Beispiele aus den Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen
Notausgänge
Feuerschutztüren in Brandwänden, Komplextrennwänden und F 90-Wänden
Rauchschutztüren in Fluren
Gesetzliche und normative Festlegungen an Brandschutztüren und -toren
Sicherungseinrichtungen an Türen
Fluchttürsteuerung
Verriegelungseinrichtungen, elektrisch und mechanisch
Bauartbedingte Funktionen von Brandschutztüren und -toren
Feuerschutz, Rauchschutz, Schallschutz, Einbruchschutz
Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen nach den Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin
Begutachtung von Demonstrationsobjekten
Wartung von Brandschutztüren und -toren
Umfang der Wartung
Inspektion und Reparatur
Zeitlicher Abstand
Zulässige und unzulässige Arbeiten
Führen eines Wartungsbuches
Besondere Kriterien von 1- und 2-flügeligen Türen; Schiebetore und Rauchschutztüren
Richtlinien für Feststellanlagen
Projektierung/Abnahme/periodische Überwachung
Laut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer "Fachkraft für Feststellanlagen" mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.