Brand-, Blitz- und Überspannungsschutz

Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen

Gesetzliche Grundlagen

Rettungs- und Fluchtwege nach der Musterbauordnung

Beispiele aus den Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen

Notausgänge

Feuerschutztüren in Brandwänden, Komplextrennwänden und F 90-Wänden

Rauchschutztüren in Fluren

Gesetzliche und normative Festlegungen an Brandschutztüren und -toren


Sicherungseinrichtungen an Türen

Fluchttürsteuerung

Verriegelungseinrichtungen, elektrisch und mechanisch


Bauartbedingte Funktionen von Brandschutztüren und -toren

Feuerschutz, Rauchschutz, Schallschutz, Einbruchschutz

Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen nach den Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin

Begutachtung von Demonstrationsobjekten


Wartung von Brandschutztüren und -toren

Umfang der Wartung

Inspektion und Reparatur

Zeitlicher Abstand

Zulässige und unzulässige Arbeiten

Führen eines Wartungsbuches

Besondere Kriterien von 1- und 2-flügeligen Türen; Schiebetore und Rauchschutztüren


Richtlinien für Feststellanlagen

Projektierung/Abnahme/periodische Überwachung

 

Laut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.

Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer "Fachkraft für Feststellanlagen" mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.

Weiterbildung

Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

 


 

 



Datum Ort Nr.
28.10.2024 - 28.10.2024 Hamburg

Preis:

695

EUR