Brand-, Blitz- und Überspannungsschutz

Eingewiesene Person für Brandmeldeanlagen

In den Normen DIN VDE 0833-1 und DIN 14675 werden an den Betreiber von Brandmeldeanlagen (BMA) umfangreiche Anforderungen in Bezug auf den Betrieb gestellt. So muss er eine eingewiesene Person (EP) benennen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der BMA sicherstellt und in der Lage ist, ihre Bedienung selbstständig vorzunehmen. Weitere Aufgaben sind die Durchführung oder Veranlassung von Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr bei der Abschaltung oder Störung von Anlagenteilen sowie das Veranlassen von Störungsbeseitigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.


Darüber hinaus sind viermal jährlich Begehungen des überwachten Objektes von einer sachkundigen Person (SP) oder einer Elektrofachkraft BMA durchzuführen. Bei diesen Begehungen sind die überwachten und nicht überwachten Bereiche des Objektes auf sichtbare Störungen zu überprüfen, insbesondere auf außerhalb der BMA auftretende Beeinflussungen, die nicht von der BMA selbstständig erkannt und ausgewertet werden können. Dazu gehören z. B. die Raumnutzung oder -gestaltung sowie die Umgebungsbedingungen.


Die Einweisung (BMA/EP) bzw. Sachkunde (BMA/SP) ist nachzuweisen. Dazu bietet VdS den 1-tägigen Lehrgang „LG-BMA/EP“ sowie den 2-tägigen Lehrgang „LG-BMA/SP“ an, die die Teilnehmer umfassend auf ihre Aufgaben vorbereiten.


BMA/EP: 8,6 Unterrichtseinheiten bzw. 6,5 Zeitstunden gemäß IDD.


BMA/SP: 16,6 Unterrichtseinheiten bzw. 12,5 Zeitstunden gemäß IDD.


Zielgruppen

Betreiber von Brandmeldeanlagen sowie Personen, die mit der Betreuung von Brandmeldeanlagen betraut sind.


CFPA Europe

Zusätzlich zur VdS-Teilnahmebescheinigung wird bei der Ausbildung zur „Sachkundigen Person“ ein Attest der CFPA Europe ausgestellt.


Hinweise

Zur Ausbildung der EP ist der Besuch des ersten Tages, für die der SP der Besuch beider Lehrgangstage vorgesehen.


Der Tätigkeitserfüllung liegen Qualifikationsanforderung nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zu Grunde.


Eingewiesene Personen: DQR Niveau 3 Duale Berufsausbildung (2-jährige Ausbildung)


Sachkundige Personen: DQR Niveau 4 Duale Berufsausbildung (3 und 3 ½-jährige Ausbildungen)


Inhalt

1. Tag


Allgemeines zu technischen Regelwerken

Aufbau und Funktion von Brandmeldezentralen

Sicherungskonzept, Alarmorganisation und Überwachungsumfang

Grundlagen Brandschutzeinrichtungen

Feuerwehrbedienfeld, -anzeigetableau und FW-Schlüsseldepot

Aufgaben von Betreiber und eingewiesener Person

Praxisbeispiele für Einflüsse auf die Überwachungsaufgabe einer BMA

2. Tag


Funktionsweise von automatischen Brandmeldern und Sondermeldern

Grundlagen baulicher Brandschutz

Aufgaben der sachkundigen Person

Grenzen der Meldererfassung und Einflüsse der Raumnutzung

Beeinflussungen außerhalb von Anlagenteilen einer BMA

Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Beginn & Ende

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 09.00 Uhr und endet um 16.45 Uhr.


Am zweiten Tag beginnt der Lehrgang um 09.00 Uhr und endet um 16.30 Uhr.


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Termin in Köln

DEZ

19

LG-BMA/EP-K-22/4

19.12.2022

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