In den Normen DIN VDE 0833-1 und DIN 14675 werden an den Betreiber von Brandmeldeanlagen (BMA) umfangreiche Anforderungen in Bezug auf den Betrieb gestellt. So muss er eine eingewiesene Person (EP) benennen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der BMA sicherstellt und in der Lage ist, ihre Bedienung selbstständig vorzunehmen. Weitere Aufgaben sind die Durchführung oder Veranlassung von Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr bei der Abschaltung oder Störung von Anlagenteilen sowie das Veranlassen von Störungsbeseitigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.
Darüber hinaus sind viermal jährlich Begehungen des überwachten Objektes von einer sachkundigen Person (SP) oder einer Elektrofachkraft BMA durchzuführen. Bei diesen Begehungen sind die überwachten und nicht überwachten Bereiche des Objektes auf sichtbare Störungen zu überprüfen, insbesondere auf außerhalb der BMA auftretende Beeinflussungen, die nicht von der BMA selbstständig erkannt und ausgewertet werden können. Dazu gehören z. B. die Raumnutzung oder -gestaltung sowie die Umgebungsbedingungen.
Die Einweisung (BMA/EP) bzw. Sachkunde (BMA/SP) ist nachzuweisen. Dazu bietet VdS den 1-tägigen Lehrgang „LG-BMA/EP“ sowie den 2-tägigen Lehrgang „LG-BMA/SP“ an, die die Teilnehmer umfassend auf ihre Aufgaben vorbereiten.
BMA/EP: 8,6 Unterrichtseinheiten bzw. 6,5 Zeitstunden gemäß IDD.
BMA/SP: 16,6 Unterrichtseinheiten bzw. 12,5 Zeitstunden gemäß IDD.
Zielgruppen
Betreiber von Brandmeldeanlagen sowie Personen, die mit der Betreuung von Brandmeldeanlagen betraut sind.
CFPA Europe
Zusätzlich zur VdS-Teilnahmebescheinigung wird bei der Ausbildung zur „Sachkundigen Person“ ein Attest der CFPA Europe ausgestellt.
Hinweise
Zur Ausbildung der EP ist der Besuch des ersten Tages, für die der SP der Besuch beider Lehrgangstage vorgesehen.
Der Tätigkeitserfüllung liegen Qualifikationsanforderung nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zu Grunde.
Eingewiesene Personen: DQR Niveau 3 Duale Berufsausbildung (2-jährige Ausbildung)
Sachkundige Personen: DQR Niveau 4 Duale Berufsausbildung (3 und 3 ½-jährige Ausbildungen)
Inhalt
1. Tag
Allgemeines zu technischen Regelwerken
Aufbau und Funktion von Brandmeldezentralen
Sicherungskonzept, Alarmorganisation und Überwachungsumfang
Grundlagen Brandschutzeinrichtungen
Feuerwehrbedienfeld, -anzeigetableau und FW-Schlüsseldepot
Aufgaben von Betreiber und eingewiesener Person
Praxisbeispiele für Einflüsse auf die Überwachungsaufgabe einer BMA
2. Tag
Funktionsweise von automatischen Brandmeldern und Sondermeldern
Grundlagen baulicher Brandschutz
Aufgaben der sachkundigen Person
Grenzen der Meldererfassung und Einflüsse der Raumnutzung
Beeinflussungen außerhalb von Anlagenteilen einer BMA
Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Beginn & Ende
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 09.00 Uhr und endet um 16.45 Uhr.
Am zweiten Tag beginnt der Lehrgang um 09.00 Uhr und endet um 16.30 Uhr.
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Termin in Köln
DEZ
19
LG-BMA/EP-K-22/4
19.12.2022
560,00 Euro zzgl. MwSt.
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