Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen im Rahmen der Betreiberverantwortung ständig betriebsfähig sein. Ist im Betriebsablauf die Begehung der Türen nicht gewünscht oder es sollen nur berechtigte Personen diese Türen begehen können, werden Elektrische Verriegelungen nach Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) und DIN EN 13637 verbaut. Über die Nottaste kann die Tür im Gefahrenfall freigegeben werden. Diese Verriegelungen unterliegen einer jährlichen Prüf- und Wartungspflicht.