Mit aktueller DIN-Norm DIN 14677-1
Information zum LehrgangHinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang „Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen“ gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt "Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen"). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 19,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 14,7 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen durchgeführt werden.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
1. Tag: (siehe Lehrgang „Brandschutztüren und –tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen")
Gesetzliche Grundlagen
Rettungs- und Fluchtwege nach der Musterbauordnung
Beispiele aus den Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen
Notausgänge
Feuerschutztüren in Brandwänden, Komplextrennwänden und F 90-Wänden
Rauchschutztüren in Fluren
Gesetzliche und normative Festlegungen an Brandschutztüren und -toren
Sicherungseinrichtungen an Türen
Baurechtliche Grundsätze
Fluchttürsteuerung
Verriegelungseinrichtungen, elektrisch und mechanisch
Bauartbedingte Funktionen von Brandschutztüren und -toren
Feuerschutz, Rauchschutz, Schallschutz, Einbruchschutz
Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen nach den Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin
Begutachtung von Demonstrationsobjekten
Wartung von Brandschutztüren und -toren
Umfang der Wartung
Inspektion und Reparatur
Zeitlicher Abstand
Zulässige und unzulässige Arbeiten
Führen eines Wartungsbuches
Besondere Kriterien von 1- und 2-flügeligen Türen; Schiebetore und Rauchschutztüren
Richtlinien für Feststellanlagen
Projektierung/Abnahme/periodische Überwachung
2. Tag:
Instandhaltungsvorschriften für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen nach DIN 14677-1
Komponenten von Feststellanlagen (FStA)
Anwendungsrichtlinien des DIBt
Fehlermöglichkeiten und deren Vermeidung
Schriftliche Prüfung zur Erlangung des Kompetenznachweises nach DIN 14677-2