Fachkräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten hauptsächlich:
- in Unternehmen des Objekt-, Werte-und Personenschutzes
- in der Sicherheitsberatung und -schulung, z. B. in Kraftwerken
- in Sicherheitsabteilungen von Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs
- in Unternehmen im Bereich Facility Management.
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ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Die Tätigkeit erfordert eine gute Allgemeinbildung, zeitgemäße Umgangsformen, Interesse an technischen und technologischen Themen. Darüber hinaus müssen die Berufstätigen im Beruf „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ über Persönlichkeitsmerkmale wie Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten im Rahmen des Auftrags, Teamfähigkeit sowie Entscheidungsfähigkeit und -sicherheit verfügen, um dem Dienstleistungscharakter des Berufsbildes Rechnung zu tragen. Das setzt neben der entsprechenden Fachkompetenz auch eine ausgeprägte Sozial- und Methodenkompetenz voraus.
Der Kostenträger prüft in der Regel die Voraussetzungen. Beim Maßnahmeträger wird ein Berufseignungs- und Sprachtest durchgeführt.Sonstige Bedingungen:
• mind. 8 – 9 Schuljahre oder vergleichbare Schulbildung
• Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag fürs Praktikum
• Bereitschaft zur Aufnahme einer Tätigkeit im Bewachungsgewerbe
• Mindestalter 18 JahreFür ausländische Mitbürger gilt:
• mindestens 3 Jahre Aufenthalt in Deutschland oder im europäischen Raum
• Deutsche Sprache: mindestens Sprachlevel B1AUSBILDUNGSINHALTE
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten
Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste:
Körperverletzung, Raub, Freiheitsberaubung, Nötigung, Urkundenfälschung, Betrug, Schadensersatz, Unterlassung, Grundlagen des Waffenrechts, EigensicherungKommunikation und Kooperation:
Kommunikationsverhalten, Gesprächsführung, Umgang mit Konflikten, Meldungen, Bürokommunikationsmittel, interne und externe KooperationSchutz und Sicherheit:
Meldewesen, Erstmaßnahmen im Ereignisfall, Dienstanweisungen, Eigensicherung, Vorschriften der Berufsgenossenschaft, Branchen- und Standardsoftware, InternetVerhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen:
Normen, Rollen und Gruppendynamik; soziale, formelle und informelle Gruppen; Deeskalationsmethoden; Kontrolltätigkeiten; Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen; Brandschutzordnung; Erstangriff bei der Brandbekämpfung; Eigensicherung; Verhalten am Ereignisort; Panik; Räumungs- und EvakuierungspläneSicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel:
Warensicherung; Funkanlagen; Kamera- und Videotechnik; biometrische Systeme; EMA, ÜMA, BMA; Zutrittskontrollsysteme; elektronische Schließanlagen; Wächterkontrollsysteme; OrtungssystemeErmittlung, Aufklärung und Dokumentation:
Strafprozessordnung, Persönlichkeitsrechte, Schutz vor dem Ausspähen von Daten und Informationen, Datensicherung, Datensicherheit, Lauschabwehr, Diebesfallen, Fangmittel, -stoffePlanung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen:
Grundrechte, Gewerberecht (§34a GewO, BewachV), Garantenstellung, Jedermannrechte, Eigentum/Besitz, Hausrecht/Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, Amtsanmaßung, Grundlagen des Einbruchschutzes, Widerstandsklassen von Türen und Fenstern, Sicherungseinrichtungen für Türen und Fenster, Schließanlagen, angriffs- und brandhemmende Verglasung – Widerstandsstufen, Zaunanlagen, Verhaltensmuster von Personen und Gruppen, Tätermotive und TäterverhaltenIntegrative Fertigkeiten, Kenntnisse
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
• UmweltschutzWirtschafts- und Sozialkunde
• Rechtliche Grundlagen des Wirtschaftens
• Menschliche Arbeit im Betrieb
• Der Ausbildungsbetrieb/die Wirtschaftsordnung
• Grundzüge der Wirtschaftspolitik und Sozialen Marktwirtschaft
• Steuern und VersicherungenPersonalwesen: Entgeltabrechnung mit DATEV/Lexware
Bürokommunikationstechniken und Datenverarbeitung
Deutsch / Kaufmännischer Schriftverkehr
Berufsbezogenes Englisch
Profiling / Bewerbungstraining
Vorbereitung auf die Unterrichtung §34a GewO (IHK) und Sachkundeprüfung §34a GewO (IHK)
Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer
ABSCHLUSS
Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)
Die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit findet vor der Industrie- und Handelskammer schriftlich und mündlich statt.Zusätzliche Abschlüsse:
• Unterrichtung § 34a GewO (IHK)
• Sachkundeprüfung § 34a GewO (IHK)
• Betrieblicher Ersthelfer
• Brandschutzhelfer
• Zertifikat Werkschutz I-IV
• Waffensachkundeprüfung
• Geprüfte Interventionskraft