Arbeitssicherheit

Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne sachkundig erstellen

Feuerwehrpläne werden auch als Brandschutzpläne bezeichnet und dienen den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung in einem Gebäude. Sie müssen vom Bauherren, Eigentümer oder Betreiber der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden. Die Anforderungen an Feuerwehrpläne sind in der DIN 14095 geregelt.

 



www.dgwz.de/brandschutzplan

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Datum Ort Nr.
03.12.2025 - 04.12.2025 Städtelner Straße 122-124, 04416 Leipzig
04.12.2025 - 05.12.2025 Online
16.12.2025 - 17.12.2025 Mainberg 3-11, 65929 Frankfurt am Main

Preis:

810

EUR

 

zzgl. MwSt.