Flucht- und Rettungspläne müssen in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gut sichtbar aufgehängt sein. Sie dienen der schnellen Evakuierung im Notfall. Auf einem Geschoss-Grundriss sind Flucht- und Rettungswege und Feuerlöscheinrichtungen eingezeichnet. Bauherren und Betreiber sind im Rahmen des Brandschutzes gesetzlich zur Sicherheitskennzeichnung von Gebäuden verpflichtet und müssen für eine ordnungsgemäße Erstellung der Pläne nach DIN ISO 23601 sorgen und sie aktuell halten.