Feuerwehrpläne werden auch als Brandschutzpläne bezeichnet und dienen den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung in einem Gebäude. Sie müssen vom Bauherren, Eigentümer oder Betreiber der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden. Die Anforderungen an Feuerwehrpläne sind in der DIN 14095 geregelt.
Inhalte
- Brandschutzziele und rechtliche Grundlagen
- Aufgaben und Abgrenzung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrlaufkarten
- Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Erstellung und Aktualisierung der Pläne
- Übersicht und Anforderungen der DIN 14095
- Aufbau und Inhalt von Feuerwehrplänen
- Symbole nach DIN ISO 7010, DIN 4844-2 und ASR A1.3
- Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- Beispiele aus der Praxis
- Abschlussprüfung
Nutzen
Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur richtigen Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, was bei der Planerstellung zu beachten ist und welche Informationen und Symbole in den Plänen enthalten sein müssen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Verantwortlichkeiten und der Abstimmung zwischen Betreiber, Planersteller, Feuerwehr und Behörde. Das Seminar schließt mit einer Fachprüfung ab.
Schulungsnachweis
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Sachkundenachweise „Flucht- und Rettungspläne erstellen nach DIN ISO 23601“ und „Fachkraft für Feuerwehrpläne nach DIN 14095“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an:
- Architektur-, Ingenieur- und Zeichenbüros, Brandschutzplaner, Errichter, Facility Manager, Betreiber und Behörden,
- Verantwortliche Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte,
- Bauzeichner, Technische Zeichner und Technische Systemplaner, Mitarbeiter von Bauabteilungen.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Die Grundlagen des Technischen Zeichnens und die Anwendung der entsprechenden (CAD-)Software sind nicht Bestandteil des Seminars.
Feuerwehrpläne dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde), eine themenrelevante Berufsausbildung in dem Bereich Brandschutz, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.