Brand-, Blitz- und Überspannungsschutz

Gaslöschanlagenwart

Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist

die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit

von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei

Gaslöschanlagen

sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten

und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim

Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information

205-026) zu beachten. Die aus dieser Verantwortung

resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende

delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der „Gaslöschanlagenwart“

dar. Die Anforderungen an die Befähigung

ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung

(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen

in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach

BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten

Feuerlöschanlagen" (VdS 6007).

„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen

Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen

und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse

in ein Betriebsbuch ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser

Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter

vor, aber auch auf die zu treffenden

Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig

werden. Hierzu werden im praktischen Teil der

Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen

die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.

Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.


Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“ 

sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.


15,3 Unterrichtseinheiten bzw. 11,5 Zeitstunden, in Stuttgart 13,3 Unterrichtseinheiten bzw. 10 Zeitstunden gemäß IDD


* DGUV-Information 205-026

 



Datum Ort Nr.
06.05.2026 - 07.05.2026 Stuttgart
02.07.2026 - 03.07.2026 Köln
09.09.2026 - 10.09.2026 Köln
11.11.2026 - 12.11.2026 Stuttgart
10.12.2026 - 11.12.2026 Köln

Preis:

1320

EUR