Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.

 



www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung

veranstaltungen@dgwz.de

Datum Ort Nr.
22.07.2026 - 23.07.2026 Online
20.10.2026 - 21.10.2026 Vor dem Lauch 20, 70567 Stuttgart
28.10.2026 - 29.10.2026 Online

Preis:

820

EUR

 

zzgl. MwSt.