Arbeitssicherheit

Gefahrstoffbeauftragter

Einführung und Überblick in das Deutsche und Europäische Gefahrstoffrecht

Innerbetriebliche Organisation

Eigenschaften von Gefahrstoffen

Gefährdungen und Aufnahmewege

Informationsermittlung, Einstufung und Kennzeichnung

Grenzwerte und Exposition

Ablauf der Gefährdungsbeurteilung

Substitution nach TRGS 600

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Rangfolge und Auswahl der Schutzmaßnahmen

Anlagensicherheit und Explosionsschutz

Betriebsanweisungen und Unterweisungen mit Praxisbeispiel

Überblick zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Entsorgung und Transport von Gefahrstoffen

Lagerung, Anforderungen der TRGS 510

Störfälle und Unfälle

Gefahrstoffmanagement

Experimentalvortrag: Praktische Vorführung der Risiken von betrieblichen Gefahrstoffen zur Sensibilisierung für den Umfang der Gefährdungen

 

 

Arbeitsschutz (GefStoffV) / Brandschutz / Transport*

Gefährliche Stoffe können ernsthafte Schädigungen beim Menschen, in der Umwelt sowie an Anlagen und Gebäuden verursachen. Aus diesem Grund wurde die Eigenverantwortung der Arbeitgeber in der novellierten Gefahrstoffverordnung am 26.10.2010, zuletzt geändert durch Artikel 148 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S 626), deutlich verschärft.

So sind Arbeitgeber verpflichtet, in ihrem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die mit der Arbeit verbundenen Gefahren zu erfassen und zu bewerten. Diese Aufgaben können nur fachkundige Personen, d. h. Gefahrstoffbeauftragte, übernehmen.

Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsleitung und alle im Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlichen Personen zu Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen, auch bei der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen.

In unserem dreitägigen Lehrgang werden den beauftragten Personen die Fachkunde vermittelt um die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und notwendige Maßnahmen festzulegen. Die Teilnehmenden lernen Struktur und Inhalt der Gefahrstoffverordnung kennen und erhalten praktische Hilfen für die Umsetzung der Verordnung in ihrem Betrieb.

25,3 Unterrichtseinheiten bzw. 19 Zeitstunden gemäß IDD

* Beinhaltet nicht das Aufgabengebiet von Gefahrgutbeauftragten nach § 3 Abs. 1 Nr. 14 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG) i. V. m. der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

 



Datum Ort Nr.
04.11.2024 - 06.11.2024 Köln

Preis:

1530

EUR