Nach § 64 Abs. 1 WHG haben Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere
Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen.
Selbst für Benutzer, die Abwassermengen unter 750 m³/d in Gewässer oder in Abwasseranlagen einleiten oder Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, kann die zuständige Behörde gemäß § 64 Abs. 2 WHG die Bestellung eines oder mehrerer Gewässerschutzbeauftragte anordnen.
Abschluss
Zertifikat Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Gewässerschutzbeauftragter
Kosten
990,00 Euro (MwSt.-befreit) inkl. Seminarunterlagen