Sonstiges

Gewässerschutzbeauftragter

Nach § 64 Abs. 1 WHG haben Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere

Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen.

Selbst für Benutzer, die Abwassermengen unter 750 m³/d in Gewässer oder in Abwasseranlagen einleiten oder Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, kann die zuständige Behörde gemäß § 64 Abs. 2 WHG die Bestellung eines oder mehrerer Gewässerschutzbeauftragte anordnen.

Abschluss

Zertifikat Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Gewässerschutzbeauftragter

Kosten

990,00 Euro (MwSt.-befreit) inkl. Seminarunterlagen

 



Datum Ort Nr.
03.11.2025 - 05.11.2025 Ruhrorter Straße 47, 45478 Mülheim an der Ruhr 3

Preis:

990,00

EUR