Mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in seiner Urfassung vom 15. März 1974 wurde erstmals in einem Umweltgesetz die Position des Betriebsbeauftragten gesetzlich verankert. Die Anlagen, für die ein Immissionsschutzbeauftragter zu bestellen ist, wurden in der 5. BImSchV im Anhang I vom 30. Juli 1993 aufgelistet.
Abschluss
Zertifikat Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz gem. §§ 53-58 BImSchG in Verbindung mit BImSchV.
Kosten
990,00 Euro (MwSt.-befreit) inkl. Seminarunterlagen