Nach den Richtlinien für die Anerkennung von Wach- und Sicherheitsunternehmen gem. VdS 2172 müssen Mitarbeiter, die als Interventionskräfte eingesetzt werden, eine 32-stündige Qualifizierung /Schulungsmaßnahme mit Wissensfeststellung für Interventionskräfte bei einer anerkannten prüfenden Stelle erfolgreich absolvieren.