Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie Entrauchungsanlagen (EAT) sind wesentliche Bausteine des anlagentechnischen Brandschutzes und dienen im Regelfall der Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Sie sollen im Brandfall Rauch und Wärme aus dem Gebäudeinneren abführen, um u. a. Rettungs- und Löschmaßnahmen zu ermöglichen und die thermische Belastung der Gebäudestruktur zu verringern. Damit diese Anlagen ihre wichtige Aufgabe im Brandfall zuverlässig erfüllen können, sind regelmäßige Kontrollen unerlässlich. So sind Anlagen, ergänzend zu den jährlichen Wartungen, nach den geltenden Normen DIN 18232-2 und Richtlinien VdS 2098 sowie den FVLR-Richtlinien 08 innerhalb von 6 Monaten mindestens einmal einer Sichtkontrolle durch den Betreiber zu unterziehen.
Der Lehrgang befähigt Personen, die in Betrieben für die Kontrolle von Brandschutz-Anlagen zuständig sind, zur laufenden Kontrolle von natürlichen und maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und von Entrauchungsanlagen in Treppenräumen. Die jährliche Wartung und ggfs. die Instandsetzung obliegt ausschließlich entsprechend qualifizierten Fachfirmen, vorzugsweise VdS-anerkannten Errichterfirmen für RWA.
Hinweis: Der Lehrgang ersetzt nicht die Einweisung durch den Errichter.
8 Unterrichtseinheiten bzw. 6 Zeitstunden gemäß IDD
Gesetzliche Grundlagen
Forderungen des Baurechts, Richtlinien und Normen
Schutzziele und Anwendung
Aufbau und Planung
Brandlasten, Rauchabschnitte
Komponenten
Bauaufsichtliche Zulassung
Pflichten des Betreibers
Ablauf einer Inspektion
Praktischer Teil: Demonstration der Funktionsweise an einer Musteranlage