Wenn Sie in einem Bewachungsunternehmen oder im Werkschutz arbeiten und als Revier oder Alarmfahrer eingesetzt werden möchten, können Sie sich bei uns als Interventionskraft weiterbilden. Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiter als Interventionskraft gemäß VdS-Richtlinie 2172/2868 ausbilden bzw. bereits vorhandene Grundkenntnisse Ihrer Mitarbeiter vertiefen und auffrischen zu lassen. Unsere Schulungen richten sich an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren Aufgabenschwerpunkt in der Alarmverfolgung liegt oder in Zukunft liegen soll.
Die VdS Schadenverhütung GmbH fordert in der VdS-Richtlinie VdS 2172 für Interventionskräfte eine Qualifikation in Form eines Lehrgangs mit 32 Unterrichtseinheiten und anschließender Wissensfeststellung. Die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Wissensfeststellung dient insbesondere als Nachweis gegenüber Arbeitgebern und der VdS Schadenverhütung GmbH, dass die geforderte Qualifikation für Interventionskräfte im Sinne der VdS-Anerkennung von Wach- und Sicherheitsunternehmen erbracht wurde.