Inhalte der Prüfung sind die Sachgebiete, die für alle Arten des Bewachungsgewerbes fachspezifischen Pflichten und Befugnisse enthalten: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht Bürgerliches Gesetzbuch Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23, ehem. BGV C 7) Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen Grundzüge der Sicherheitstechnik Die VSW unterstützt die IHK für Rheinhessen bei der fachlichen und organisatorischen Umsetzung der Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO. Prüfende Stelle ist die IHK für Rheinhessen. Für die Teilnahme ist das Bestehen der schriftlichen Sachkundeprüfung bei der IHK für Rheinhessen erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss grundsätzlich drei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin ist. Zudem beachten Sie bitte, dass ein Nachweis über die bereits bestandene schriftliche Prüfung vorab übersendet werden muss - gerne per E-Mail an: info(at)vsw.de