Die Notstromversorgung gewährleistet die Stromversorgung von elektrischen Einrichtungen und Anlagen und das Weiterlaufen wichtiger Tätigkeiten im Falle eines Stromausfalls. Um den reibungslosen Ablauf sicherzustellen, müssen Normen, Vorschriften und technische Aspekte bei Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung beachtet werden.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen, Richtlinien, Vorschriften
- Normen: DIN VDE 0100-560, DIN VDE 0100-710, DIN VDE 0100-718, DIN 6280-13
- Anforderungen an Fachkräfte
- Auswirkungen auf andere technische Anlagen
- Technische Ausführungen von Notstromanlagen
- Einsatzmöglichkeiten von Notstromquellen
- Akkumulatorenanlagen, Wechselrichteranlagen, Hubkolbenverbrennungsmotoren
- Wechselwirkungen von Notstromanlagen zum öffentlichen Netz
- Regelmäßiger Betriebstest: Vorgehen, Fallstricke, Häufigkeit
- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Katastrophenschutz, Gefahrenanalyse, Vorgehensweisen
- Schriftliche Prüfung
Nutzen
Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von Notstromversorgungsanlagen aus. Sie erlernen firmen- und produktneutrales Fachwissen, um vorbeugende Maßnahmen für einen Stromausfall zu ergreifen, wichtige Parameter für einen sicheren Aufbau und den Einsatz der Anlagen und die notwendigen Tätigkeiten für einen funktionstüchtigen Betrieb.
Schulungsnachweis
Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung den Sachkundenachweise „Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von Notstromversorgungsanlagen“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an:
- Planer, Errichter, Betreiber, Öffentlicher Dienst, Hersteller und Dienstleister von Notstromversorgung,
- Betreiber von Rechenzentren, Telekommunikationszentren, Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen, Versammlungsstätten, Verkehrsunternehmen, Kritische Infrastrukturen (KRITIS),
- Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Ingenieure, Techniker, Technische Leiter und Sachverständige.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an diesem Seminar werden elektrotechnische Grundlagen vorausgesetzt. Die Errichtung, Instandhaltung und Prüfung einer Notstromversorgungsanlage darf nur von Personen mit einschlägiger fachlicher Ausbildung (Elektro) durchgeführt werden. Die erste Inbetriebnahme einer Anlage ist mit dem Verteilnetzbetreiber (VNB) abzustimmen. Nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 13 muss die Eintragung des Installationsunternehmens in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers erfolgen. In dem Inbetriebsetzungsantrag ist zu bestätigen, dass der eingetragene Elektroinstallateur die Anlage nach den geltenden Vorschriften, Normen und Bestimmungen ausgeführt und geprüft hat. Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem Prüfbericht zu dokumentieren.