Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – also alle mobilen Elektrogeräte – müssen nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Vorschrift 3, DIN EN 50678 und DIN EN 50699 regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Elektrofachkräfte können sich vom Unternehmer zur Befähigten Person für die Prüfung ernennen lassen, elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person prüfen.