Als Brandschutzbeauftragte haben Sie eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe übernommen, bei der Sie immer auf dem neuesten Wissensstand sein müssen. Gemäß der DGUV Information 205-003 (entspricht der vfdb-Richtlinie 12/09-01 und dem Leitfaden VdS 3111) sind Sie außerdem weiterhin verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren Weiterbildungen in einem Umfang von mind. 16 Unterrichtsstunden zu besuchen. Buchen Sie deshalb ein Update in unserer Fortbildung für Brandschutzbeauftragte: In zwei Tagen erhalten Sie aktuelle Informationen über geänderte technische Regeln und Gesetze sowie über neue Entwicklungen im Bereich Brandschutz.