Rufanlagen dürfen gemäß DIN VDE 0834-1 nur von geschulten Fachkräften geplant, errichtet, betrieben und instand gehalten werden. Rufanlagen sind für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Justizvollzugsanstalten vorgeschrieben und dienen dem Herbeirufen des Pflegepersonals durch den Patienten. Die Anlagen werden auch als Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf oder Patientenruf bezeichnet.