Immer mehr Kunden fordern von ihren Sicherheitsdienstleistern den Einsatz Sachkunde geprüften Personals. Die Unterrichtung gem. § 34a GewO wird häufig nur noch übergangsweise akzeptiert. Dieser Lehrgang richtet sich an Berufsneulinge und Quereinsteiger, die bisher noch keine Erfahrungen in der Sicherheit sammeln konnten. Auch Berufserfahrene, die nur eine Unterrichtung haben, können sich mit diesem Lehrgang höher qualifizieren. Die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO wird direkt im Anschluss an die Schulung absolviert und von der Fachschule Protektor organisiert.