Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten sind gemäß § 22 Sozialgesetzbuch VII verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte beobachtet gemäß DGUV Information 211-042 die betrieblichen Abläufe und stellt potenzielle Gefahren fest. Er hilft, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, sorgt für vorgeschriebene Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Die Anforderungen an seine Bestellung sind in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ festgelegt.