Sonstiges

Sicherheitsbeauftragter - Sachkunde

Der Sicherheitsbeauftragte ist in jedem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten und Sitz in Deutschland zu bestellen (§ 22 SGB VII). In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nicht erreicht wird.

Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschrieben Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind.

Abschluss

Sachkundebescheinigung

Kosten

510,00 Euro zzgl. MwSt.

Auch als Inhouse Schulung buchbar.



Datum Ort Nr.
11.06.2024 - 11.06.2024 Ruhrorter Straße 47, 45478 Mülheim an der Ruhr 4
30.09.2024 - 30.09.2024 Ruhrorter Straße 47, 45478 Mülheim an der Ruhr 5

Preis:

510,00

EUR