KURSORGANISATION
Sicherheitsmitarbeiter/-in im Bewachungsgewerbe, Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK) – Dauer: 180 UE (ca. 1 Monat)
Montag bis Freitag von 08:15 – 16:15 Uhr
TÄTIGKEITSPROFIL
Das Sicherheitsgewerbe ist ein wichtiger Baustein für die Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, müssen die Mitarbeiter/-innen entsprechend qualifiziert sein. Um im Bewachungsgewerbe tätig zu sein, muss man die entsprechenden Zertifikate nachweisen können.
Das Spektrum der Sicherheitsaufgaben umfasst u. a. Fluggastkontrollen an Flughäfen, Schutz des öffentlichen Nahverkehrs, Ordnerdienste, z. B. Oktoberfest oder Allianz Arena u.v.a.m.
Alleine im Freistaat Bayern sind täglich 30.000 Mitarbeiter/-innen privater Sicherheitsdienste tätig.
PERSPEKTIVEN
Die Nachfrage nach Sicherheitsdiensten wird um sieben bis acht Prozent zunehmen. Die Arbeitsmarktperspektiven sind überdurchschnittlich.
PERSONONKREIS / ZIELGRUPPE
Personengruppe, die über keine oder anfängliche Erfahrung in der privaten Sicherheitswirtschaft verfügt und für eine zukünftige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe in öffentlichen Räumen die gewerbliche Zugangsvoraussetzung erwerben möchte.
Persönliche Voraussetzungen
• Deutsch in Wort und Schrift (mindestens Sprachlevel B1 / empfohlen B2)
• Mindestens 8 – 9 Schuljahre oder vergleichbare Bildung
• Mindestalter 18 Jahre
• Zuverlässigkeit gemäß Auszug Bundeszentralregister
• Mindestens 3 Jahre Aufenthalt im europäischen Raum