Arbeitssicherheit

SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Anlage C

 

Die Aufgaben des Koordinators ergeben sich aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.

 

Er stellt sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle fest. Beratend kann er auf die Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen einwirken und die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung unterstützen.

 

Termin und Schulungszeiten

 

2x2 Tage als Block in Mülheim an der Ruhr; 4 Tage, jeweils 8:00 bis 16:00 Uhr

 

 

 

 



Datum Ort Nr.
17.09.2026 - 25.09.2026 Mülheim

auf Anfrage