In Objekten, bei denen im Brandfall mit einer hohen Personengefährdung zu rechnen ist (z. B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten und Hochhäuser), sind Sprachalarmanlagen (SAA) als Bestandteil von Brandmeldeanlagen vorgeschrieben. Wird ein Brand von der Brandmeldeanlage detektiert, können mithilfe einer Sprachalarmanlage gezielt Informationen, zum Beispiel Verhaltensanweisungen, an Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher weitergegeben werden.
SAA sind nach der DIN VDE 0833 Teil 4 auszuführen. Hier wird das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen thematisiert, die von einer Brandmeldeanlage entsprechend der DIN VDE 0833 Teil 2 und DIN 14675 angesteuert werden.
24,6 Unterrichtseinheiten bzw. 18,5 Zeitstunden gemäß IDD
Bauordnungsrechtliche Aspekte
Grundlagen der Raumakustik
Grundlagen der Elektroakustik
Grundlagen der Messung von Sprachverständlichkeit
Anforderungen an Geräte von SAA, DIN EN 54-4, 54-16, -24
Anforderungen an Planung und Einbau, DIN VDE 0833-4 und DIN 14675
Funktionserhalt gemäß (M)LAR
Planung und Projektierung sowie Beispiele von SAA
Inbetriebsetzung und Betrieb von SAA
Messgeräte zur Prüfung von SAA
Praktischer Teil: Prüfung von SAA und Messung der Sprachverständlichkeit