Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD
Grundlagen, Privatrechtliche und gesetzliche Bestimmungen
Arten von Wasserlöschanlagen
Aufbau und Funktionsweise
Bauteile von Wasserlöschanlagen
Betrieb von Sprinkleranlagen
Erhalt der Betriebsbereitschaft und die Aufgaben des Sprinklerwärters
Probleme durch Alterungsprozesse bei Sprinkleranlagen
Grenzen der Einsatzmöglichkeiten von Sprinkleranlagen
Praktischer Teil: Besichtigung einer Sprinkleranlage mit Erläuterungen zur Arbeit des Sprinklerwärters
Schriftliche Prüfung