Arbeitssicherheit

Steigleitern und Steigeisengänge – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV und TRBS 1203 unter Berücksichtigung der DGUV Information 208-032

Das Seminar vermittelt Fachkenntnisse zur Durchführung und Dokumentation von Prüfungen an ortsfesten Steigleitern und Steigeisengängen. Die Teilnehmer werden befähigt, Mängel frühzeitig zu erkennen und den sicheren Zustand hinsichtlich Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit fachgerecht zu beurteilen.

 

Steigleitern, Steigeisengänge und ortsfeste Leitern sind sicherheitsrelevante Bauteile in vielen Arbeitsbereichen und unterliegen strengen Anforderungen. Um ihre sichere Nutzung dauerhaft zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig von Befähigten Personen geprüft werden. Neben der fachgerechten Durchführung der Prüfungen sind auch eine rechtssichere Dokumentation und das frühzeitige Erkennen typischer Mängel von zentraler Bedeutung.

 

Nutzen

 

Das Seminar vermittelt die erforderliche Sachkunde, um als Befähigte Person Prüfungen an Steigleitern, Steigeisengängen und ortsfesten Leitern fachgerecht durchführen zu können. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, Normen und Vorschriften und lernen praxisnahe Prüfmethoden sowie die korrekte Dokumentation kennen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Sie erhalten den erforderlichen Sachkundenachweis.

 

Schulungsnachweis

 

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern, Steigeisengängen und ortsfesten Leitern gemäß DGUV Information 208-032“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

 

Zielgruppe

 

Das Seminar richtet sich an:

 

  • Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Ingenieure, Techniker und Meister
  • Betriebs- und Instandhaltungsleiter
  • Mitarbeiter aus Montage-, Instandhaltungs- und Wartungsbereichen

 

Dieses Seminar wird allen Personen empfohlen, die als Befähigte Person wiederkehrende Prüfungen an Steigleitern, Steigeisengängen und ortsfesten Leitern durchführen oder den arbeitssicheren Zustand dieser Anlagen beurteilen sollen.

 

Voraussetzungen

 

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

 

Steigleitern und Steigeisengänge dürfen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzung für die Bestellung als Befähigte Person nach TRBS 1203 sind entsprechende Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung und eine aktuelle Tätigkeit im entsprechenden Fachbereich.

 

Hinweis:

 

Fest installierte Steigleitern gelten nicht als Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2. Das Seminar vermittelt daher keine Qualifikation zur Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016. Das Seminar richtet sich vorrangig an Personen mit bereits vorhandenen Grundkenntnissen im Bereich Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen.

 

Inhalte

 

  • Rechtliche Grundlagen: ASR A1.8, DIN 18799, DIN 14094, DIN EN 14396, DIN 19572, DGUV-Regel 103-007, DGUV-Information 208-032, DIN EN ISO 14122, EU-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen
  • Anforderungen, Prüfmethoden, Prüffristen
  • Dokumentation
  • Schriftliche Prüfung


Datum Ort Nr.
10.07.2026 - 10.07.2026 Online
07.09.2026 - 07.09.2026 Online
30.10.2026 - 30.10.2026 Online
17.12.2026 - 17.12.2026 Frankfurt am Main

Preis:

540

EUR

 

zzgl. MwSt.