Nur der zertifizierte Technische Risikomanager darf eine Risikobewertung nach DIN VDE V 0827 vornehmen. Die Risikobewertung ist für jede Schule und Öffentliche Einrichtung notwendig, wenn ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus der Risikobewertung ergibt sich der Schutzgrad und der Risikomanager kann ein geeignetes NGRS auswählen und die Anforderungen dafür festlegen.