Brand-, Blitz- und Überspannungsschutz

Temporäre Versammlungsstätten

Oft werden Veranstaltungen in Gebäuden und Räumen durchgeführt, die für eine solche Nutzung nicht  vorgesehen und genehmigt sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Partys, Abschlussbälle, Tage der  offenen Tür, Jubiläumsveranstaltungen. Auch bei Open-Air-Veranstaltungen kann es sich um  Versammlungsstätten handeln.

Für einen rechtskonformen Betrieb ist in der Regel eine  bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung erforderlich und häufig gelten diese dann als  Versammlungsstätten. Die Teilnehmenden wissen nach dem Seminar, welche Anzeigen und Genehmigungen für temporäre  Versammlungsstätten notwendig sind, wann eine Veranstaltungsstätte eine Versammlungsstätte ist, wie ein  Nutzungsänderungsverfahren abläuft, welche Unterlagen erforderlich sind und wer diese einreichen darf.

8 Unterrichtseinheiten bzw. 6 Zeitstunden gemäß IDD

 

Rechtliche Grundlagen zu Versammlungsstätten und Veranstaltungen

Unterschiede von Anzeigen und Genehmigungen

Ablauf eines Nutzungsänderungsverfahrens, Beteiligte, Bauvorlagen

Anwendungsbereich und Begriffe der VStättVO/SBauVO – Teil1

Wesentliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten

Anforderungen aus angrenzenden Rechtsquellen


 

 

 

 



Datum Ort Nr.
08.10.2024 - 08.10.2024 Köln

Preis:

595

EUR