Oft werden Veranstaltungen in Gebäuden und Räumen durchgeführt, die für eine solche Nutzung nicht vorgesehen und genehmigt sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Partys, Abschlussbälle, Tage der offenen Tür, Jubiläumsveranstaltungen. Auch bei Open-Air-Veranstaltungen kann es sich um Versammlungsstätten handeln.
Für einen rechtskonformen Betrieb ist in der Regel eine bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung erforderlich und häufig gelten diese dann als Versammlungsstätten. Die Teilnehmenden wissen nach dem Seminar, welche Anzeigen und Genehmigungen für temporäre Versammlungsstätten notwendig sind, wann eine Veranstaltungsstätte eine Versammlungsstätte ist, wie ein Nutzungsänderungsverfahren abläuft, welche Unterlagen erforderlich sind und wer diese einreichen darf.
8 Unterrichtseinheiten bzw. 6 Zeitstunden gemäß IDD
Rechtliche Grundlagen zu Versammlungsstätten und Veranstaltungen
Unterschiede von Anzeigen und Genehmigungen
Ablauf eines Nutzungsänderungsverfahrens, Beteiligte, Bauvorlagen
Anwendungsbereich und Begriffe der VStättVO/SBauVO – Teil1
Wesentliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
Anforderungen aus angrenzenden Rechtsquellen