Für die Teilnahme sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf mindestens B1 Sprachniveau notwendig.
Voraussetzung für die Erteilung des Unterrichtungsnachweises durch die IHK ist die Teilnahme ohne Fehlzeiten sowie das erfolgreiche Absolvieren von mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen.
Falls diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, jedoch trotzdem eine Anmeldung und Teilnahme an der Unterrichtung erfolgt, kann keine Bescheinigung ausgestellt werden. In diesem Fall wird die Lehrgangsgebühr nicht zurückerstattet.