Zielgruppe
Unternehmer, betriebliche Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit Es gibt keine gesetzliche Frist für Wiederholungsunterweisungen. Einige UVVen geben jedoch zu entsprechenden Bereichen (z. B. § 20 DruckluftV, § 38 StrahlSchV, §28 JArbSchG) jährliche bzw. halbjährliche Termine als Vorgaben.
Wegen der Unterschiedlichkeit der Arbeitsplätze lässt sich hier keine inhaltliche Festlegung mit allgemeingültigen Beispielen entwickeln. Die nachstehenden Eckpunkte können Ihnen helfen, wenn Sie die Vorbereitungen arbeitsplatzoptimiert durchführen wollen.
Lehrgangsziel
Damit der Sicherheitsbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Unternehmer bei der Durchführung der Gefährdungsanalyse entsprechend unterstützen können, benötigen diese entsprechendes Fachwissen zu rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen. Darüber hinaus werden aktuelle Themen aus der Arbeitssicherheit und Best Practise Beispiele erarbeitet.
Abschluss
Teilnahmezertifikat
Kosten
510,00 Euro Die Lehrgänge sind steuerfrei nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG. inkl. Seminarunterlagen