Gemäß § 18 Abs. 2 DGUV V 23 hat der/die Unternehmer:in sicherzustellen, dass Versicherte, die Träger von Schusswaffen nach Absatz 1 sind, regelmäßig an Schießübungen teilnehmen und ihre Schießfertigkeit sowie Sachkunde nach dem Waffenrecht ihm oder einem Sachkundigen nachweisen. Inhaber:innen einer bestanden Waffensachkundeprüfung sind daher gesetzlich verpflichtet, regelmäßig praktische Schießübungen durchzuführen.
Mit dem VSW-Überprüfungsschießen können Teilnehmer:innen diesen Nachweis erbringen.