Waffensachkunde

Waffenrecht - Überprüfungsschießen

Gemäß § 18 Abs. 2 DGUV V 23 hat der/die Unternehmer:in sicherzustellen, dass Versicherte, die Träger von Schusswaffen nach Absatz 1 sind, regelmäßig an Schießübungen teilnehmen und ihre Schießfertigkeit sowie Sachkunde nach dem Waffenrecht ihm oder einem Sachkundigen nachweisen. Inhaber:innen einer bestanden Waffensachkundeprüfung sind daher gesetzlich verpflichtet, regelmäßig praktische Schießübungen durchzuführen.

 

Mit dem VSW-Überprüfungsschießen können Teilnehmer:innen diesen Nachweis erbringen.

 

 

 



Datum Ort Nr.
22.05.2024 - 22.05.2024 Schießzentrum Heusenstamm

VSW-Mitglieder 100,00 €

Nichtmitglieder 150,00 €

Im Preis enthalten ist die Teilnahmebescheinigung.